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Dürfen Arbeitgeber einem Teilzeitarbeitnehmer, der weder Beamter ist noch im öffentlichen Dienst arbeitet, grundsätzlich einen Nebenjob verbieten?

Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich das Recht, einen Nebenjob auszuüben, solange keine Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder tarifliche Regelungen dagegen sprechen. Es ist nur in Ausnahmefällen und bei spezifischen Interessen des Arbeitgebers zulässig, dies zu verbieten.

By |27. Februar 2025|Categories: Allgemein|0 Comments
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