Dürfen Arbeitgeber einem Teilzeitarbeitnehmer, der weder Beamter ist noch im öffentlichen Dienst arbeitet, grundsätzlich einen Nebenjob verbieten?
a.) Ja, denn dadurch ist eine verminderte Arbeitsleistung zu befürchten.
b.) Nur, wenn die Mitteilungspflicht nicht erfüllt wurde.
c.) Nein, bei Teilzeit steht dem Angestellten frei, woanders zu arbeiten.
c.) Nein, bei Teilzeit steht dem Angestellten frei, woanders zu arbeiten.
Erklärung
Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich das Recht, einen Nebenjob auszuüben, solange keine Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder tarifliche Regelungen dagegen sprechen. Es ist nur in Ausnahmefällen und bei spezifischen Interessen des Arbeitgebers zulässig, dies zu verbieten.
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