Wer mit einem Musikinstrument wie einer Klarinette aus Deutschland ins Nicht-EU-Ausland verreist, benötigt unter Umständen …?

a.) einen amtlichen Reisepass mit Lichtbild des Musikinstruments.

b.) international zugelassene Reinigungsprodukte.

c.) eine Bescheinigung des Bundesamts für Naturschutz.

c.) eine Bescheinigung des Bundesamts für Naturschutz.

Erklärung

Bestimmte Musikinstrumente, wie die Klarinette, die aus geschützten Materialien bestehen, benötigen eine Bescheinigung des Bundesamts für Naturschutz, wenn sie ins Ausland transportiert werden.

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