Verfassungsänderung Ungarn erlaubt nur noch Mann und Frau

Donnerstag, 17.04.2025, 7:45

Lesedauer: 7 Minuten

Am 14. April 2025 hat das ungarische Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Anerkennung von Geschlechtern auf "Mann" und "Frau" beschränkt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von LGBTQ+-Personen und die Zivilgesellschaft in Ungarn.

Mit 140 zu 21 Stimmen verabschiedete das ungarische Parlament die 15. Verfassungsänderung, die festlegt, dass das Geburtsgeschlecht eine biologische Gegebenheit ist, die entweder männlich oder weiblich sein kann. Der Staat sieht es als seine Pflicht an, diese „natürliche Ordnung“ rechtlich zu schützen. Dies bedeutet, dass Transgender- und nicht-binäre Personen in Ungarn keine rechtliche Anerkennung mehr finden.

Einschränkung des Versammlungsrechts

Die Verfassungsänderung ermöglicht es dem Staat, öffentliche Veranstaltungen wie die jährliche Pride-Parade zu untersagen. Dies wird als Maßnahme zum Schutz der Kinderrechte und zur Wahrung der christlichen Kultur Ungarns gerechtfertigt. Kritiker sehen darin jedoch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und die Rechte der LGBTQ+-Gemeinschaft.

Aussetzung der Staatsbürgerschaft

Ein weiterer Bestandteil der Verfassungsänderung erlaubt es dem zuständigen Minister, die ungarische Staatsbürgerschaft auszusetzen, wenn eine Person als Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder nationale Interessen angesehen wird. Dies kann Personen betreffen, die in ausländischen Streitkräften dienen, terroristischen Organisationen angehören oder schwere Verbrechen begangen haben. Auch Personen, die im Interesse ausländischer Mächte oder Organisationen handeln, können betroffen sein. Diese Regelung wird von Kritikern als Möglichkeit gesehen, gegen regierungskritische NGOs und Medien vorzugehen.

Reaktionen und Kritik

Vertreter der Oppositionspartei Momentum protestierten vor dem Parlament gegen die Änderungen. Menschenrechtsorganisationen und internationale Beobachter äußerten Besorgnis über die Einschränkung von Grundrechten und die zunehmende Diskriminierung von Minderheiten in Ungarn.

Analyse & Kommentar

Die Verfassungsänderung in Ungarn stellt einen bedeutenden Rückschritt für die Rechte von LGBTQ+-Personen dar. Die Beschränkung auf zwei anerkannte Geschlechter und die Möglichkeit, Versammlungen zu untersagen sowie die Staatsbürgerschaft auszusetzen, zeigen eine besorgniserregende Entwicklung hin zu autoritären Tendenzen. Internationale Gemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen sollten diese Entwicklungen genau beobachten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Grundrechte in Ungarn zu schützen.

Externe Links: Die Presse, AP News, The Guardian

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