Der BND muss Erkenntnisse über den Corona Pandemie-Ursprung nicht offenlegen

Donnerstag, 24.04.2025, 12:04

Lesedauer: 6 Minuten

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nicht verpflichtet, seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Corona-Pandemie zu veröffentlichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Medienvertretern einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Corona-Pandemie geben. Das Gericht in Leipzig wies einen entsprechenden Eilantrag ab. Der Beschluss wurde am Dienstag bekannt gegeben.

Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden, wonach der BND es für wahrscheinlich hält, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammt. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von »Süddeutscher Zeitung« und »Zeit«. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde allerdings längere Zeit unter Verschluss gehalten haben soll.

Mit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen. Bei dem Auskunftsantrag ging es nach Gerichtsangaben auch um die Frage, ob ein die Bundesregierung beratender Virologe jemals einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sei.

Das Bundesverwaltungsgericht teilte mit, öffentliche Interessen stünden der Auskunft entgegen. Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: »Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden.«

Weiter hieß es vom Gericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht »erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben«. Einer Auskunft über den namentlich genannten Virologen stehe auch »dessen hier vorrangiges allgemeines Persönlichkeitsrecht« entgegen.

Analyse & Kommentar

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unterstreicht die Spannung zwischen dem öffentlichen Interesse an Transparenz und den staatlichen Interessen an Geheimhaltung. Die Weigerung, Informationen über den Ursprung der Pandemie offenzulegen, könnte das Vertrauen in staatliche Institutionen beeinträchtigen und die Debatte über die Transparenz von Geheimdiensten neu entfachen.

Externe Links: Spiegel

Leave A Comment

Total Views: 10Daily Views: 1