Politik plant Maßnahmen gegen Missbrauch von Volksbegehren

Dienstag, 08.04.2025, 11:05

Lesedauer: 5 Minuten

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Volksbegehren in Österreich erheblich zugenommen. Während es von 1964 bis 2017 insgesamt 39 Volksbegehren gab, wurden allein in den Jahren 2023 und 2024 33 neue Initiativen gestartet. Aktuell befinden sich über 30 weitere in der Einleitungsphase. Diese Entwicklung hat Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs des Instruments geweckt und die Politik dazu veranlasst, Gegenmaßnahmen zu diskutieren.

​Die steigende Anzahl von Volksbegehren in Österreich hat die Aufmerksamkeit der Politik auf sich gezogen. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl äußerte gegenüber der „Krone“ Bedenken, dass das Instrument der direkten Demokratie zunehmend zweckentfremdet wird. Einige Personen würden Volksbegehren als Geschäftsmodell nutzen, indem sie zu demselben Thema mehrere Begehren initiieren – eines dafür und eines dagegen. Dieses Vorgehen führt nicht nur zu einer Inflation von Volksbegehren, sondern belastet auch den Steuerzahler erheblich.

Finanzielle Belastung für den Staat

​Die Initiierung eines Volksbegehrens erfordert zunächst eine Anmeldegebühr von 622 Euro sowie einen Druckkostenbeitrag von 2800 Euro. Erreicht das Begehren die erforderlichen 100.000 Unterschriften, werden dem Initiator die geleisteten Beiträge in fünffacher Höhe zurückerstattet, was einem Betrag von 17.100 Euro entspricht. Dies führt zu einem Reingewinn von etwa 13.700 Euro pro Volksbegehren. Zusätzlich erstattet der Bund den Gemeinden die bei der Durchführung entstehenden Kosten, was pro Eintragungszeitraum über 2,5 Millionen Euro an Steuergeldern ausmacht.

Einfluss der Online-Unterstützung

​Die Möglichkeit, Volksbegehren seit 2018 online zu unterstützen, hat den Missbrauch erleichtert. Die 100.000-Unterschriften-Marke wird dadurch schneller erreicht, was die Attraktivität für potenzielle Initiatoren erhöht, die finanzielle Vorteile suchen.

Gegenmaßnahmen in Planung

​Die Regierung plant, im Rahmen eines Verfassungskonvents über Reformen zur direkten Demokratie zu diskutieren. Dabei sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um den Missbrauch von Volksbegehren einzudämmen und das Instrument wieder auf seinen ursprünglichen Zweck auszurichten. Der Konvent wird im Herbst vorbereitet und soll Anfang 2026 starten.

Fazit

​Die zunehmende Zahl an Volksbegehren und deren potenzieller Missbrauch stellen eine Herausforderung für die österreichische Demokratie dar. Es ist entscheidend, das Gleichgewicht zwischen Bürgerbeteiligung und dem Schutz vor missbräuchlicher Nutzung zu finden, um die Integrität dieses demokratischen Instruments zu gewährleisten.

Analyse & Kommentar

Die aktuelle Diskussion über den Missbrauch von Volksbegehren in Österreich wirft grundlegende Fragen zur Balance zwischen Bürgerbeteiligung und Schutz vor Instrumentalisierung auf. Während direkte Demokratie ein wesentliches Element politischer Partizipation darstellt, zeigt die jüngste Entwicklung, dass ohne angemessene Regulierungen das System anfällig für Missbrauch ist. Die Einführung von Online-Unterstützungen hat zwar den Zugang erleichtert, jedoch auch unbeabsichtigte Anreize für finanzielle Ausnutzung geschaffen. Es ist daher unerlässlich, dass die geplanten Reformen nicht nur auf die Eindämmung von Missbrauch abzielen, sondern auch sicherstellen, dass echte Bürgeranliegen weiterhin Gehör finden. Ein transparenter Prozess, der sowohl die Integrität des Instruments schützt als auch die Bürgerbeteiligung fördert, sollte im Mittelpunkt der Reformbemühungen stehen.

Externe Links: Krone.at

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