Was am Karfreitag erlaubt ist – und was nicht

Freitag, 18.04.2025, 9:29

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Karfreitag ist in Deutschland ein gesetzlich geschützter stiller Feiertag. An diesem Tag gelten besondere Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen, die je nach Bundesland unterschiedlich streng sind.

Karfreitag ist in Deutschland ein gesetzlich geschützter stiller Feiertag. An diesem Tag gelten besondere Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen, die je nach Bundesland unterschiedlich streng sind.

In Bayern sind beispielsweise Sportveranstaltungen sowie musikalische Darbietungen in Gaststätten verboten. Öffentliche Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. In Berlin hingegen gilt das Tanzverbot nur von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr an Karfreitag. Hamburg hat das Tanzverbot gelockert; es gilt nun von 5 Uhr am Karfreitag bis Mitternacht.

Auch Kinos unterliegen Einschränkungen: Filme ohne Feiertagsfreigabe dürfen nicht gezeigt werden. Die FSK entscheidet, welche Filme keine Feiertagsfreigabe erhalten. In den letzten Jahren ist der Anteil solcher Filme jedoch stark gesunken.

Verstöße gegen die Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. In Bayern drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro, in Berlin bis zu 1.000 Euro.

Analyse & Kommentar

Die Regelungen an Karfreitag reflektieren den Spagat zwischen religiöser Tradition und moderner Gesellschaft. Während einige Bundesländer strenge Vorschriften beibehalten, lockern andere die Regelungen. Dies zeigt die unterschiedliche Gewichtung von Tradition und individueller Freiheit in den Bundesländern.

Externe Links: n-tv

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